Hebammenhilfe können Sie bereits in der ganzen Schwangerschaft
in Anspruch nehmen.
Ein frühes Kennenlernen fördert ein vertrauensvolles Miteinander.

Vorsorgeuntersuchungen

Auf Wunsch führe ich die nach den Mutterschaftsrichtlinien empfohlenen Vorsorgeuntersuchungen gerne auch im Wechsel mit Ihrer Frauenärztin/ Ihrem Frauenarzt bei Ihnen durch.
Die Untersuchungen werden im Mutterpass dokumentiert.
Im Falle von Schwangerschaftsbeschwerden kann ich Sie beraten und auch zu Hause besuchen.
Bei Bedarf mache ich CTG-Kontrollen.

Haben Sie vorzeitige Wehen oder schwangerschaftsspezifische Erkrankungen,
kann ich Sie in Zusammenarbeit mit Ihrer Ärztin/ Ihrem Arzt betreuen.
Die Kosten für die Vorsorgeuntersuchungen werden von den Krankenkassen übernommen.

Nachsorge /Wochenbettbetreuung

Bis zum 10. Tag nach der Geburt haben Sie Anspruch auf mindestens einen täglichen Besuch durch Ihre Hebamme.
Bis Ihr Kind acht Wochen alt ist, können Sie die Hebamme weitere 16 mal um Rat und Hilfe bitten.
Und auch danach sind bei Bedarf noch weitere Besuche möglich.
Die Betreuung beinhaltet Gespräche über die Geburt, Beobachtung der Rückbildungsvorgänge und Hilfestellung bei Schwierigkeiten.
Beim Neugeborenen geht es um sein Wohlbefinden, um das Abheilen des Nabels, um die frühzeitige Erkennung und Behandlung einer eventuellen Neugeborenengelbsucht und um praktische Babypflege.
Bei ambulanter Geburt führe ich beim Neugeborenen auch das Stoffwechselscreening durch.
(Entnahme von Blut aus der Ferse)
Sehr wichtig ist auch die Stillberatung bis zum Ende der Stillzeit.

Ernährungsberatung / Beikost

Auf Wunsch informiere ich über Flaschenernährung und Beikosteinführung.

 

Kosten

Hebammenhilfe können Sie bereits in der gesamten Schwangerschaft in Anspruch nehmen.
Die Kosten für die Betreuung in der Schwangerschaft, während der Wochenbettzeit und in der Stillzeit werden in der Regel von allen Krankenkassen übernommen.
Über zusätzliche Kosten, die nicht von den Kassen übernommen werden, informiere ich Sie rechtzeitig.